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   LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21   

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LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21 (https://dejure.org/2023,16277)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.06.2023 - 3 O 464/21 (https://dejure.org/2023,16277)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. Juni 2023 - 3 O 464/21 (https://dejure.org/2023,16277)
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  • BGH, 25.04.2023 - XI ZR 225/21

    Musterfeststellungsklage in Bezug auf Sparverträge; Verhältnis des konkret

    Auszug aus LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof - nach den teilweise aufhebenden und zurückverweisenden Urteilen vom 24.01.2023 (Az.: XI ZR 257/21; NJW-RR 2023, 415) und 25.04.2023 (Az.: XI ZR 225/21; BeckRS 2023, 10752) - bislang keine.

    Denn den mehrfachen Verweisungen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 13.04.2022 in dem BGH-Urteil vom 24.01.2023 (a.a.O., S. 417, Rn. 18, S. 418 Rn. 25 u. 34; mittelbar auch in dem BGH-Urteil vom 25.04.2023, a.a.O., Rn. 19, 22 u. 29) kann nach hiesiger Einschätzung durchaus entnommen werden, dass der XI. Zivilsenat mit dem vom OLG Dresden dort herangezogenen, für die Sparer eher ungünstigen Referenzzinssatz einverstanden ist, zumal da die Aufnahme des Hinweises zur Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren in einen gerichtlichen Leitsatz und in eine Pressemitteilung doch recht ungewöhnlich sein dürfte (vgl. Maier, VuR 2023, 163, 170).

  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21
    Die Möglichkeit des Kunden, vor Beendigung des Sparvertrages eine Gutschrift von weiteren Zinsbeträgen einzuklagen, bewirkt nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 06.10.2021 - XI ZR 234/20 - BKR 2022, 38, 44-46, Rn. 64-69 m.w.N.) gerade keine Vorverlagerung der Fälligkeit des Anspruchs auf Auszahlung der weiteren Zinsbeträge.

    Der Argumentation der Beklagten, dass es nicht um die Verjährung positiv berechneter und tatsächlich dem Kapital zugeschlagener Zinsen geht, sei es durch interne Wertstellung in der Kontoführung des Kreditinstituts oder (auch) durch Gutschrift im Sparbuch, sondern um die Verjährung erst noch zu berechnender Zinsen in Folge des Anspruchs aus ergänzender Vertragsauslegung (so z.B. auch: LG Saarbrücken, Urt. v. 26.02.2021 - 1 O 197/20 - BKR 2021, 226, 227, Rn. 32), hat der BGH (vgl. Urt. v. 06.10.2021, a.a.O., S. 45, Rn. 67) ausdrücklich widersprochen.

  • BGH, 24.01.2023 - XI ZR 257/21

    Musterfeststellungsklage zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in

    Auszug aus LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof - nach den teilweise aufhebenden und zurückverweisenden Urteilen vom 24.01.2023 (Az.: XI ZR 257/21; NJW-RR 2023, 415) und 25.04.2023 (Az.: XI ZR 225/21; BeckRS 2023, 10752) - bislang keine.

    Denn den mehrfachen Verweisungen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 13.04.2022 in dem BGH-Urteil vom 24.01.2023 (a.a.O., S. 417, Rn. 18, S. 418 Rn. 25 u. 34; mittelbar auch in dem BGH-Urteil vom 25.04.2023, a.a.O., Rn. 19, 22 u. 29) kann nach hiesiger Einschätzung durchaus entnommen werden, dass der XI. Zivilsenat mit dem vom OLG Dresden dort herangezogenen, für die Sparer eher ungünstigen Referenzzinssatz einverstanden ist, zumal da die Aufnahme des Hinweises zur Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren in einen gerichtlichen Leitsatz und in eine Pressemitteilung doch recht ungewöhnlich sein dürfte (vgl. Maier, VuR 2023, 163, 170).

  • OLG Dresden, 13.04.2022 - 5 U 1973/20

    S-Prämiensparvertrag, unwirksame Vertragsklausel

    Auszug aus LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21
    Das Oberlandesgericht Dresden hat in dem in einem Individualrechtsstreit ergangenen Urteil vom 13.04.2022 (betreffend einen Prämiensparvertrag mit 15-jähriger Prämienstaffel der Ostsächsischen Sparkasse; Az.: 5 U 1973/20; zit. nach juris, Rn. 27 ff.) ausgeführt, dass es dem objektivierten Willen der Parteien am ehesten entspreche, als Referenzzinssatz die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinsreihe der Ist-Zinssätze des Kapitalmarktes für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8-bis 15-jähriger Restlaufzeit, Monatswerte (entspricht dem o.g. "Verfahren D"), zugrunde zu legen; auch in dem dortigen Verfahren war M1 als Sachverständiger bestellt.
  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21
    Nach der allgemeinen zivilprozessualen Verteilung der Beweislast hat der Sparer - hier also die Klägerin - die Höhe des Guthabens zu beweisen, das Kreditinstitut hingegen die Auszahlung (vgl. BGH, Urt. v. 04.06.2002 - XI ZR 361/01 - BKR 2002, 690; Langner, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage 2022, § 46 Rn. 34; Feldhusen, BKR 2021, 69, 76).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2021 - 1 O 197/20

    Prämiensparvertrag: Beginn der Verjährungsfrist des Korrektur- oder

    Auszug aus LG Dortmund, 16.06.2023 - 3 O 464/21
    Der Argumentation der Beklagten, dass es nicht um die Verjährung positiv berechneter und tatsächlich dem Kapital zugeschlagener Zinsen geht, sei es durch interne Wertstellung in der Kontoführung des Kreditinstituts oder (auch) durch Gutschrift im Sparbuch, sondern um die Verjährung erst noch zu berechnender Zinsen in Folge des Anspruchs aus ergänzender Vertragsauslegung (so z.B. auch: LG Saarbrücken, Urt. v. 26.02.2021 - 1 O 197/20 - BKR 2021, 226, 227, Rn. 32), hat der BGH (vgl. Urt. v. 06.10.2021, a.a.O., S. 45, Rn. 67) ausdrücklich widersprochen.
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